Aktuelles

Neue Zuchtbestimmungen ab 1.7.2024

An der letzten Delegiertenversammlung der SKG wurde entschieden, dass ab 01.07.24 für alle neu zur Zucht zugelassen Hunde ein DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG hinterlegt sein muss. Das Vorgehen ist in einem Merkblatt und Reglement der SKG vorge-geben. Die Kosten sind durch die Besitzer zu tragen. Diese Infos sind auch auf unserer Homepage einsehbar.

Für die Ankörung vom 15.03.25 in Reinach ist das DNA-Profil Pflicht. Das heisst, dass ohne vorliegendes Profil keine Anmeldung für die Körung erfolgen kann.

Bei allen vor dem 01.07.24 angekörten Hunden ist das DNA-Profil nicht Pflicht. Die SKG empfiehlt jedoch aus Tramsparenzgründen das Profil erstellen zu lassen.

Merkblatt DNA-Profile

Reglement DNA-Profile

Präsident Zuchtkommission

Michael Patscheider


Ankörung Reinach 15.3.2025

 

Ort:
Schweiz. Schäferhund-Club SC- OG Reinach Menziken,
Unterwerkstrasse
5734 Reinach

Datum:  15. März 2025

8:30 Uhr: Empfang der Mitglieder
9:00 Uhr: Beginn der Ankörung
12:30 Uhr: Mittagessen

Anmeldung bis 4. März 2025:

 

Anmeldungen an

Monika Flükiger
Schüpberg 130
3054 Schüpfen
monika.fluekiger@barryswiss.ch

Eine schriftliche Anmeldung muss per A-Post versendet werden und das Datum des Stempels darf nicht älter sein als der Meldeschluss.
Für eingeschriebene Briefpost muss 10 Tage zum Meldeschluss angerechnet werden.         

Anmeldung:    Name, Vorname, Adresse, PLZ Ort, E-Mail, Tel.Nr., Handy-
Mittagessen:    Anzahl Personen oder Nein                                      

Beilegen zur Anmeldung:  Kopie Pedigree mit SHSB, Kopie Auswertung HD ED und DNA-Zertifikat 

 
 

Zulassungsbedingungen

Mindestalter der Hunde am Tag der Ankörung 20 Monate
Es sind nur Hunde zugelassen, die HD- und ED geröntgt sind und eine Auswertung der Uni Bern oder Zürich, nicht über HD-Grade A, B, C, und ED-Grade 0, 1, 2 vorweisen.

Hitzige Hündinnen sind zugelassen

Der Anmeldung sind die Kopien der Abstammungsurkunde und der HD- und ED-Zeugnisse, sowie eine Kopie des DNA-Zertifikates beizulegen.
Die Originale der Abstammungsurkunde und die Originale der HD- und ED-Zeugnisse müssen an der Ankörung vorgelegt werden.
Die Körgebühr muss im Voraus bezahlt werden. Der Anmeldung ist die Bestätigung der getätigten Zahlung beizulegen.
Der Besitzer oder die Besitzerin muss sich mit ausgeschriebenen Namen,  Adresse, Telefon Nummer und Mail Adresse anmelden.

Körgebühr
Fr. 150.-- Mitglieder
Fr. 300.-- Nichtmitglieder

Zahlungsangaben:
Schweizerischer St. Bernhards-Club

Hypothekarbank Lenzburg AG Konto 50-69-8
IBAN: CH60 0830 7000 0824 1533 1 , Aeschlen ob Gunten

 

Tagung Schweizer Hunderassen

Die Tagung Schweizer Hunderassen findet 2025 am 21. Juni im Kompetenzzentrum Hund in Balsthal statt. 

Als Themen stehen das Buch ‘Die Schweizer Hunderassen’ und ‘Swiss Dogs on Ice: Etablierung einer Samenbank für Schweizer Hunderassen’ auf dem Programm. Die Einladung und das detailliertes Programm werden wir Ihnen noch zustellen.

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